Hindernisse sind überwunden!
26.12.2013 17:54
Newsletter der MRP
Auf der Basis diverser Informationen im ORF und anderen Medien konnte ich meine
Auffassung über die Hinderungsgründe der MRP-Parteigründung modifizieren. Für
die Vorlegung eines Rechenschaftsberichtes gibt es keine Sanktionsmöglichkeit im
Gesetz. Außerdem ist im Sinne des MRP-Parteizieles sinnvoll, dass die Partei ein
sogenanntes „Armutsgelübte“ in ihre Statuten aufnimmt, das heißt sie verfügt über kein
Vermögen oder finanzielle Mittel und wird auch keine wie immer gearteten ökonomisch
bewertbaren Mittel oder Leistungen entgegennehmen oder ausgeben. Jede MRP-Tätigkeit
ist ehrenamtlich, selbstverantwortlich und unentgeltlich und kann auch nicht ökonomisch
bewertet werden!
Daher werde ich im Interesse der Ziele der MRP, der schon angemeldeten zukünftigen
Mitglieder und derer die es noch werden wollen die Statuten im Jänner 2014 im
Innenministerium ordnungsgemäß hinterlegen.