Hindernisse sind überwunden!

26.12.2013 17:54
Newsletter der MRP
 
Auf der Basis diverser Informationen im ORF und anderen Medien konnte ich meine 
Auffassung über die Hinderungsgründe der MRP-Parteigründung modifizieren. Für 
die Vorlegung eines Rechenschaftsberichtes gibt es keine Sanktionsmöglichkeit im 
Gesetz. Außerdem ist im Sinne des MRP-Parteizieles sinnvoll, dass die Partei ein 
sogenanntes „Armutsgelübte“ in ihre Statuten aufnimmt, das heißt sie verfügt über kein 
Vermögen oder finanzielle Mittel und wird auch keine wie immer gearteten ökonomisch 
bewertbaren Mittel oder Leistungen entgegennehmen oder ausgeben. Jede MRP-Tätigkeit 
ist ehrenamtlich, selbstverantwortlich und unentgeltlich und kann auch nicht ökonomisch 
bewertet werden!
 
Daher werde ich im Interesse der Ziele der MRP, der schon angemeldeten zukünftigen 
Mitglieder und derer die es noch werden wollen die Statuten im Jänner 2014 im 
Innenministerium ordnungsgemäß hinterlegen.