Hemmnisse bei der beabsichtigten Gründung der MRP

11.12.2013 12:59

Nach gründlicherem Studium des Parteiengesetzes in der Fassung von 2012 und des Transparenzgesetzes stellt sich nun heraus, dass die Gründung einer Partei dadurch erschwert wurde, dass ab 2012 von allen Parteien und wahlwerbenden Personen/Gruppen ein Jahresbericht, welcher von zwei Wirtschaftsprüfern zu genehmigen ist, dem Rechnungshof zu übermitteln ist. Dabei ist zu beachten, dass selbst wenn keine finanziellen Mittel in der Parteitätigkeit eine Rolle spielen, die persönlichen unentgeltlichen Leistungen als lebende Subventionen darzustellen sind. Das kostet Geld und Kraft, beides war so nicht geplant!

Wir werden daher, obwohl sich im ersten Anlauf 20 potentielle Mitglieder gemeldet haben, die Partei erst dann gründen, wenn wir die zwei Wirtschaftsprüfer gefunden haben, welche unentgeltlich den Bericht verfassen. Bis dahin bleibt die Partei im Vorgründungsstadium, Verbesserungen, Werbung und persönliche Tätigkeiten im Sinne der Statuten (Kritik, Texte, Bilder ..Events) sind willkommen und sollten im Sinne der Ziele der MRP in den sozialen Medien..etc ihren Platz finden.

 

Ich ersuche Euch um Eure Mitarbeit, insbesonders in der Suche der genannten Wirtschaftsprüfer

LG

 

Reinhold