EUROPARAT und die EU-Wirklichkeit-----
24.02.2015 14:23
Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.
Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählt insbesondere:
- der Einsatz für die Menschenrechte
- die Sicherung demokratischer Grundsätze sowie
- rechtsstaatliche Grundprinzipien
- Bekämpfung des Terrorismus mit dem Expertenkomitee des Europarates zur Terrorismusbekämpfung
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Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
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(in der EU nicht verwirklicht!!!!!!!)
- Förderung der kulturellen Zusammenarbeit (z. B. durch Setzung des rechtlichen Rahmens für die Anerkennung von Hochschulstudien und -diplomen seit mehr als 50 Jahren, den rechtlichen Schutz von kulturellen Minderheiten sowie die Schaffung politischer Leitlinien des interkulturellen Dialoges) – ein Gebiet, auf dem die EU keine eigene Kompetenzen hat und deswegen mit dem Europarat kooperieren soll gemäß Artikel 165 (3) und 167 (3) des AEU-Vertrags (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Quelle:
de.m.wikipedia.org/wiki/Europarat#Zielsetzung